
Fremdenverkehrsbeitrag fair gestalten
Tourismusbeitrag in Worpswede ist unfair und schadet der lokalen Wirtschaft.
Worpswede lebt nicht nur von Tourismus, sondern auch von einer gesunden Mischung aus Handwerk, Dienstleistung, Kreativwirtschaft und kleinen Betrieben. Der Tourismusbeitrag belastet jedoch pauschal Unternehmen, die keinen echten, typischen Tourismusvorteil haben. Das ist nicht solidarisch. Das ist eine Fehlkonstruktion.
Worum geht es?
Der Tourismusbeitrag soll Werbung und touristische Angebote finanzieren. Für Betriebe, deren Umsatz unmittelbar und regelmässig durch Gäste entsteht, ist eine Beteiligung grundsätzlich nachvollziehbar. Dazu zählen in erster Linie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sowie in begrenztem Umfang gastronomische Betriebe mit klarem Gästefokus.
Für die grosse Mehrheit aller anderen Branchen besteht jedoch kein typischer, direkter Zusammenhang zwischen Tourismus und Umsatz. Dort fehlt die sachliche Grundlage für eine Beitragspflicht. Genau an diesem Punkt wird die Abgabe problematisch – weil sie nicht mehr am tatsächlichen Vorteil ansetzt, sondern pauschal am Standort.


Warum der Beitrag unfair ist und Worpswede Schadet


Warum der Beitrag unfair ist
Ein Fremdenverkehrsbeitrag soll an einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil durch Tourismus anknüpfen. Die Anlage zur Satzung zeigt jedoch, dass weit mehr Branchen erfasst werden als Beherbergung und Gastronomie.
1. Zahlreiche freiberufliche und beratende Tätigkeiten sind beitragspflichtig.
Dazu zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure. Diese Leistungen entstehen aus langfristigen Mandaten oder regionaler Versorgung, nicht aus touristischem Gästeaufkommen.
2. Viele Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe werden einbezogen.
Dachdecker, Heizungsbauer, Tischler, Elektrohandwerker und ähnliche Gewerke arbeiten überwiegend für Einheimische oder gewerbliche Kunden. Ein typischer Tourismusvorteil ist hier nicht erkennbar.
3. Zahlreiche Einzelunternehmer ohne Laufkundschaft sind betroffen.
Digitale Dienstleister, projektbasierte Selbstständige oder überregional tätige Betriebe erzielen ihren Umsatz unabhängig vom Besucherverkehr. Dennoch gelten sie als beitragspflichtig.
Trotzdem werden all diese Branchen laut Satzungsanlage als fremdenverkehrsrelevant eingestuft.
Ein vergleichbarer Betrieb wenige Meter ausserhalb der Gemeinde zahlt nichts. Der Unterschied liegt nicht im wirtschaftlichen Vorteil, sondern allein im Standort innerhalb der Gemeindegrenze.
Genau hier entsteht der Eindruck einer pauschalen Standortbelastung statt einer verursachungsgerechten Finanzierung.
Warum das Worpswede schadet
1. Es verteuert den Standort künstlich.
Wenn auch tourismusfremde Branchen beitragspflichtig sind, entsteht eine zusätzliche Fixkostenbelastung. Für kleine Betriebe und Einzelunternehmer wirkt jede dauerhafte Abgabe wie eine Standortsteuer. Unternehmen, die ihren Sitz frei wählen können, berücksichtigen solche Faktoren bei der Entscheidung.
2. Es schwächt Gründungsbereitschaft und Ansiedlung.
Startups, digitale Dienstleister und projektbasierte Selbstständige sind besonders mobil. Wenn Worpswede zusätzliche Abgaben verlangt, während vergleichbare Standorte ausserhalb der Gemeindegrenze diese nicht erheben, entsteht ein Wettbewerbsnachteil.
3. Es belastet Kleinstbetriebe unverhältnismässig.
Gerade Ein-Personen-Unternehmen und kleine Handwerksbetriebe haben geringe Margen und wenig administrativen Spielraum. Neben der Zahlung entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Das trifft wirtschaftlich schwächere Strukturen stärker als grössere Betriebe.
4. Es verzerrt die lokale Wirtschaftsstruktur.
Wenn Branchen ohne Tourismusbezug belastet werden, während touristische Betriebe den Hauptnutzen haben, verschiebt sich das wirtschaftliche Gleichgewicht. Das kann langfristig dazu führen, dass sich weniger vielfältige, nicht touristische Strukturen entwickeln.
5. Es untergräbt Vertrauen in kommunale Rahmenbedingungen.
Planungssicherheit ist ein zentraler Faktor für Investitionen. Wenn Abgaben auch dort greifen, wo kein unmittelbarer Vorteil besteht, entsteht Unsicherheit. Das wirkt sich negativ auf Investitionsentscheidungen aus.
6. Es schafft Standortnachteile ohne messbaren Mehrwert.
Wenn nicht klar belegt werden kann, welche konkreten wirtschaftlichen Effekte durch die Mittel erzielt werden, bleibt die Belastung wirtschaftlich einseitig. Ein Nachteil ist konkret spürbar, ein Vorteil oft nicht.
Was stattdessen fair wäre
Ein pauschaler Tourismusbeitrag für die breite lokale Wirtschaft ist falsch. Punkt.
Wer keinen direkten, regelmässigen und messbaren Umsatz durch Touristen erzielt, darf nicht zur Finanzierung touristischer Massnahmen herangezogen werden.
Tourismus ist ein eigener Wirtschaftsbereich. Er soll von denen finanziert werden, die unmittelbar davon profitieren. Das sind in erster Linie Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. In zweiter Linie Restaurants und Cafés, sofern sie nachweislich überwiegend von Gästen leben.
Für alle anderen Branchen gibt es keine sachliche Grundlage für eine Beitragspflicht.
Ein digitaler Dienstleister, ein Handwerksbetrieb, ein Büro, ein Studio, eine Agentur oder ein Betrieb ohne Laufkundschaft erzielt keinen typischen Tourismusvorteil. Eine Einbeziehung dieser Betriebe ist keine faire Beteiligung, sondern eine ungerechtfertigte Standortabgabe.
Wenn Tourismusförderung gewünscht ist, dann:
finanziert durch die Betriebe mit unmittelbarem Tourismusumsatz
oder über allgemeine Haushaltsmittel
oder über Gästebeiträge der Besucher selbst
Aber nicht über eine pauschale Belastung der gesamten örtlichen Wirtschaft.
Transparenz ist zusätzlich zwingend erforderlich. Es muss klar, einfach und jährlich veröffentlicht werden:
welche Massnahmen konkret finanziert wurden
welche Kosten entstanden sind
welches Ziel verfolgt wurde
und welcher messbare Nutzen erreicht werden sollte
Ohne klare Abgrenzung und ohne messbare Ergebnisse verliert eine solche Abgabe ihre Legitimation.


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